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Mergers & Acquisitions

Zu übersetzen mit „Unternehmensfusionen und Unternehmenskauf“. Dazu gehören alle Transaktionsformen eines Erwerbs oder Verkaufes von Unternehmen oder Unternehmensteilen, bei denen Eigenkapital im Spiel ist.

Unterschieden werden Share Deals (Erwerb / Verkauf von Unternehmensteilen) und Asset Deals (Erwerb / Verkauf von Vermögens-Gegenständen). Bei einer Übernahme / Fusion verliert ein Unternehmen in der Regel die rechtliche Selbständigkeit. Bei einer Zusammenlegung von Unternehmensteilen zweier Unternehmen entsteht in der Regel eine neue gesellschaftsrechtliche Einheit. Letzteres wird mit „Joint Venture“ bezeichnet.

Kooperationen ohne Zusammenführung von Eigenkapital werden nach dieser Definition nicht zu „M&A“ gezählt.

Mehr Informationen über Mergers & Acquisitions erhalten Sie auf der Website des Merger Management Institut: www.merger-mi.de

 

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