Unternehmenskaufverträge sehen regelmäßig Haftungsbeschränkungen vor.
Diese gelten aber nicht, wenn der Verkäufer vorsätzlich seine Aufklärungspflichten verletzt: In diesem Fall droht ihm unbeschränkte Haftung. Verkäufer sind sich dieser Gefahr oft nicht bewusst. Dabei ließe sich das Risiko beherrschen.
Die weltweite Wirtschaftskrise ist längst nicht vorbei, der M&A-Markt hat eine fünfjährige Achterbahnfahrt hinter sich. Allerdings erweist sich das mittlere Marktsegment wieder einmal als stabilisierender Faktor des M&A-Geschehens.
Branchentreff im Zeichen eines schwierigen Marktumfelds
Praktiker aus Konzernen und Mittelstand tauschen Erfahrungen über die neuesten Trends bei Fusionen und Übernahmen aus – Schwerpunktthemen Kommunikation und kultureller Wandel