Arbeitskreis Compliance am 10. Januar 2018 in München

Gleich am Anfang des neuen Jahres traf sich der Arbeitskreis Compliance zu einer Vortragsveranstaltung zum Thema „Staatsanwaltliche Untersuchungen im M&A-Kontext: wie man sie vermeidet – wie man sich verhält“. Frau Rechtsanwältin Désirée Maier, Partnerin bei Hogan Lovells in München im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Investigations, gab einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter eines Unternehmens, bei dem ein „Dawn Raid“ durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei stattfindet, und gab zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Praxis. 

Frau Maier erläuterte zunächst einige wesentliche Grundsätze für das Verhalten bei jeder staatsanwaltlichen Durchsuchung wie „keine Obstruktion“ und „Begleiten und Dokumentieren“. Sodann ging sie anhand praktischer Beispiele auf die Voraussetzungen und den üblichen Inhalt eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses ein, auf dessen Grundlage die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen durchführt. 

Bei Befragungen eines Mitarbeiters im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung „vor Ort“ empfehlen sich knappe und präzise Antworten und im Zweifelsfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. 

Die Teilnehmer der Veranstaltung, unter ihnen der Vorsitzende des Bundesverbandes Professor Kai Lucks, brachten ihre eigenen Erfahrungen zu den einzelnen Aspekten des Vortrags ein und diskutierten diese angeregt mit der Referentin Désirée Maier. 

Bericht: Dr. Wolfgang Kircher, Hogan Lovells International LLP