American Depository Receipts

Auf den Inhaber lautende Hinterlegungsscheine für bestimmte Wertpapiere. Die zugrunde liegenden Inhaberpapiere sind bei einem Depositar – üblicherweise einer Bank – hinterlegt. Da an US-Börsen nur Namenspapiere (Registered Shares) und keine Inhaberpapiere zugelassen werden, kann man Inhaberpapiere über stellvertretende Papiere, die ADR, in den USA zum Börsenhandel zulassen.