Closing

In der M&A Praxis gebräuchlicher Begriff für den Vollzug des Unternehmenskaufvertrages. Die kartellrechtliche Freigabe muss erfolgt sein, damit das Closing vorgenommen werden kann. Daher erfolgt das Closing mit einem gewissen Abstand nach dem Signing. Das Closing erfolgt in der Regel in Form einer physischen oder telefonischen Zusammenkunft der Vertragsparteien, bei der die Vollzugshandlungen (Closing Actions) vorgenommen werden.