Material Adverse Effect
Abkürzung: MAE. Ereignis, welches besonders nachteilige Auswirkungen hat. In Unternehmenskaufverträgen dient der Begriff häufig der Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen. So entsteht ein Anspruch nur, wenn die gewährleistungswidrige Handlung wesentliche nachteilige Auswirkungen hat oder haben wird.