Pullach, 11. Juli 2024 – Der Bundesverband Mergers and Acquisitions gem. e.V. (BM&A) hat einen neuen Muster-Unternehmenskaufvertrag speziell für kleine und mittelgroße Unternehmenstransaktionen entwickelt. Dieser standardisierte Vertrag zielt darauf ab, Transaktionskosten zu senken, Unsicherheiten zu reduzieren und den gesamten Prozess zu beschleunigen. Durch klare und transparente Regelungen sollen mittelständische Unternehmen ermutigt werden, M&A-Transaktionen als strategisches Instrument zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit zu nutzen.
In einer Zeit, in der die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) zunehmend vor globalen Herausforderungen stehen, gewinnt M&A als strategisches Instrument zur Zukunftssicherung und Standortattraktivität Deutschlands an Bedeutung. M&A-Transaktionen bieten eine Vielzahl an Chancen: Sie ermöglichen es Unternehmen, sich durch Zukäufe gezielt zu verstärken, neue Märkte zu erschließen und innovative Technologien zu integrieren. Insbesondere für den Mittelstand sind diese Möglichkeiten essenziell, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Trotz der klaren Vorteile zögern viele KMUs, sich auf M&A-Transaktionen einzulassen. Einer der Hauptgründe hierfür sind die oft hohen Transaktionskosten und die Unsicherheit in Bezug auf die Vertragsgestaltung. Hier setzt der neue Standard-Unternehmenskaufvertrag an. Standardverträge schaffen Klarheit und Transparenz, reduzieren die Transaktionskosten und beschleunigen den gesamten Prozess. Durch die Nutzung eines standardisierten Vertragswerks können Unternehmer sicher sein, dass sie auf bewährte und rechtlich einwandfreie Grundlagen zurückgreifen.
„Der neue Muster-Unternehmenskaufvertrag ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von M&A im Mittelstand. Er bietet eine solide und verlässliche Grundlage, die den gesamten Transaktionsprozess effizienter und transparenter gestaltet,“ sagt Jan Pörschmann, Vorstandsvorsitzender des BM&A. „Wir sind überzeugt, dass dieses Vertragswerk dazu beitragen wird, den Mittelstand in Deutschland zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Markt zu sichern.“
An der Entwicklung des Mustervertrags haben die renommierten Anwaltskanzleien ADVANT Beiten, EY LAW, HEUKING, MOOG, MOSBURG, Osborne Clark, Reed Smith und Taylor Wessing unter Koordination von Stephan Heinemann von Taylor Wessing maßgeblich mitgewirkt. „Ihr Engagement und ihre Expertise haben es ermöglicht, eine ausgewogene und praxisnahe Musterdokumentation zu schaffen, die die wesentlichen Regelungspunkte eines Anteilskaufvertrages verständlich abbildet,“ so Stephan Heinemann, Partner bei Taylor Wessing.
„Wir sind überzeugt, dass dieser Standard-Unternehmenskaufvertrag einen wichtigen Beitrag zur Förderung von M&A im deutschen Mittelstand leisten wird. Gemeinsam können wir die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen sichern und die Standortattraktivität Deutschlands weiter stärken.“, freut sich Pörschmann.
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