Best Knowledge

Übernahme der Gewähr durch den Verkäufer in Unternehmenskaufverträgen, dass das verkaufte Unternehmen bestimmte Eigenschaften aufweist. Der Vertrag beschränkt die Einstandspflicht des Verkäufers oft darauf, dass dieser für das (Nicht-)Vorliegen dieser Eigenschaften nur nach bestem Wissen (Best Knowledge) einsteht.