Im Januar 2017 fand die Auftaktsitzung zur Gründung des Arbeitskreises Unternehmensbewertung statt. Ausgangspunkt für die Gründung war die Überzeugung, dass die üblichen, auf dem CAPM-Ansatz beruhenden und in Deutschland „gerichtsfesten“ Verfahren nicht mehr den Bedürfnissen der Zeit entsprechen. Diese sind zu stark vergangenheitsbasiert, etwa durch die Einflussgröße von bisherigen Volatilitäten zur Bestimmung des risikogerechten Diskontierungszinssatzes. Sie berücksichtigen auch zu wenig die Besonderheiten von hochdynamischen Märkten, insbesondere bei digital-getriebenen Geschäften und jungen Unternehmen, namentlich Startups. Vor diesem Spannungsfeld hat sich der BM&A entschieden, einen Arbeitskreis zur Verfahrensentwicklung zu gründen, der zunächst bis Frühjahr 2020 tätig sein soll. Die Gesamtleitung liegt bei Prof. Dr. Werner Gleißner, Geschäftsführer der Future Value Group. Dazu wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, nämlich (1a) „Methoden der Risikoanalyse und Erfassung von Risikoinformationen bei der Bewertung“, (1b) „Insolvenzrisiko, Rating und Existenzdauer von Unternehmen“ und (2) „Leitfaden und Kriterienkatalog für die Methodenwahl bei der M&A-Bewertung“. Mitglieder des Arbeitskreises sind Corporates, Berater und Wissenschaftler. Der BM&A hat sich ausbedungen, dass hier auch unmittelbare Konkurrenten zusammenarbeiten, denn es geht nicht um Profilierung, sondern um einen Fortschrittsgewinn für M&A im Allgemeinen und unsere deutsche Praxis im Besonderen. Entgegenkommenderweise haben sich alle Mitglieder des Arbeitskreises dieser Vorstellung angeschlossen. Zwischenergebnisse sollen Ende September 2019 vorgestellt werden.