Im Oktober stehen die nächsten Sitzungen des neu gegründeten Arbeitskreises Unternehmensbewertung M&A an.
Aufgrund bisheriger Rückmeldungen wurden nun drei „Teil-Arbeitsgruppen“ konzipiert, wobei die beiden ersten Arbeitsgruppen – weiterhin genannt 1a und 1b – sich möglicherweise noch enger abstimmen werden („Zusammenlegung“ möglich). Die Gruppen werden zunächst einmal wie folgt bezeichnet:
1a Methoden der Risikoanalyse und Erfassung von Risikoinformationen bei der Bewertung
Termin: voraussichtlich 11.10.2018
1b Insolvenzrisiko, Rating und Existenzdauer von Unternehmen
Termin: 16.10.2018, 16:00 – 19:00 Uhr
2 Leitfaden und Kriterienkatalog fur die Methodenwahl bei der M&A Bewertung
Termin: 05.10.2018, 16:00 – 19:00 Uhr
Zu 1a – Inhalte:
- Methoden für die strukturierten Identifikationen und Quantifizierung von Chancen und Gefahren (Risiken) eines Unternehmens,
- Nutzung und Aufarbeitung der Ergebnisse aus der Risikoanalyse des Risikomanagements eines zu bewertenden Unternehmens (externer und interner Risikobericht aus den Risikofrüherkennungssystemen gemäß §91 Abs. 2 AktG)
- Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs mittels Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation)
- Aufbereitung von Ergebnissen aus Risikoanalyse und Risikoaggregation für die Unternehmensbewertung, insbesondere Bestimmung von
- erwartungstreuen Planwerten
- Ertragsrisiko (und daraus möglicherweise Kapitalkostensatz)
- Insolvenzrisiko (Insolvenzwahrscheinlichkeit, siehe Verknüpfungspunkt zu 1B)
Es werden die wichtigsten Methoden für Risikoidentifikation, Risikoquantifizierung und Risikoaggregation sowie (typische und wünschenswerte) Inhalte der Risikoanalysen durch die Unternehmen vorgestellt und erläutert. Separat diskutiert werden die Möglichkeiten (und Grenzen) einer Due Diligence als Element einer Risikoanalyse (diese ist im Wesentlichen eine Risikoidentifikation ohne Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).
Vorhandene Checklistensysteme für die Risikoerfassung, zum Beispiel am amerikanischen Bewertungsmarkt, werden ebenfalls betrachtet.
Zu 1b – Inhalte:
- Messung des Insolvenzrisikos (z.B. durch die Ableitung der Insolvenzwahrscheinlichkeit aus einem Rating) und Messung von Insolvenzkosten.
- Erstellung (synthetischer) Ratingprognosen (Insolvenzwahrscheinlichkeiten ausgehend von Kennzahlen der Unternehmensplanung)
- Verfahren der Berücksichtigung des Insolvenzrisikos bei der Bewertung (z.B. bei der Überleitung einer Going-Concern-Unternehmensplanung zu erwartungstreuen Planwerten)
- Andere Ursachen fur die Endlichkeit der Existenzdauer eines Unternehmens (endlicher Erwartungswert der Lebensdauer) und ihre Erfassung in der Unternehmensbewertung.
- Startpunkt der Diskussion kann der existierende Leitfaden zur Berucksichtigung von Insolvenzrisiko/Insolvenzwahrscheinlichkeit der EACVA sein.
Zu 2 – Inhalte:
- Preis versus Unternehmenswert (Preisschatz-Verfahren versus Unternehmensbewertungsverfahren im engeren Sinn: Wann ist was relevant)
- Präzisierung des Bewertungssubjekts und die Implikationen für das Bewertungsverfahren (Käufer,
- Verkaufer, „neutraler Dritter“)
- Möglichkeit fur die Operationalisierung des „risikolosen Basiszinssatzes“ (Grenzen der Marktzinsmethode?)
- Relevanz möglicher (unsicherer) Exit-Preise (Exit-Preisschätzung anstelle von unendlicher Fortführungsphase)
- Bedeutung von Besonderheiten bei (a) Branche beziehungsweise, (b) Unternehmensgrose für die Wahl des Bewertungsverfahrens
- Allgemeine Kriterien fur eine „passende“ Methode (Leitfaden)
- Besonderheiten bei der Bewertung von „digitalen“ Geschäftsmodellen (mit ihren besonders hohen Chancen und Gefahren)
- Berücksichtigung von Obergrenzen des Wertes durch den Reproduktionswert
- Anwendung einer „Stand-Alone-Bewertung“ versus eine integrale Bewertung (Target- und Übernahme-Subjekt)
Da der gesuchte und für die Praxis offensichtlich sehr wichtige Leitfaden noch nicht besteht (und auch die Literatur wenig wiedergibt), bietet es sich an, die oben genannten Kriterien zu vervollständigen und inhaltlich zunächst einmal zu präzisieren. Letztlich gesucht ist eine Art „Matrix“, die implizit „Wenn-Dann-Regeln“ enthält: Wenn man folgenden Sachverhalt vorfindet, bietet es sich an x, y oder z zu tun (während sich A, B und C aus Konsistenzgründen ausschließen).
Ein gegebenenfalls separat zu behandelndes Sonderthema, das aber die anderen Themen besprechen, möglicherweise aber in einem separaten Aspekt noch vertieft werden kann, ist: der Umgang mit Synergien (unsicheren), unsicheren Integrationskosten und den Implikationen der Akquisitionsfinanzierung (die Auswirkungen auf Rating und Insolvenzrisiko sind Thema in 1B).
Kontakt: Prof. Dr.-Ing. Kai Lucks und Prof. Dr. Werner Gleißner