Bring-down

Bestätigung, dass frühere vertragliche Erklärungen, gegebenenfalls aktualisiert, fortgelten. Bei einem Unternehmenskauf bedeutet dies, dass die bei Vertragsabschluss im Kaufvertrag vom Verkäufer gegebenen Gewährleistungen (Representations & Warranties) auch bei Vollzug des Vertrages (Closing) noch richtig sind.