Capital Distribution
Gesellschaftsvermögen, das an die Gesellschafter ausgezahlt wird, ohne dass es sich dabei um die Verteilung des Jahresüberschusses oder Bilanzgewinn handelt. Die Zahlung erfolgt daher aus der Substanz des Unternehmens. In Unternehmenskaufverträgen ist es üblich, dass sich der Verkäufer verpflichtet, im Zeitraum zwischen Signing und Closing keine derartigen Ausschüttungen vorzunehmen.