Carve-out

Begriffserklärung
Carve-out (dt.: „Herauschnitzen“) bezeichnet die Ausgliederung eines Unternehmensanteils zu einer rechtlich selbständigen Einheit. Im Regelfall bleibt die Muttergesellschaft zunächst Alleingesellschafterin des ausgegliederten Unternehmensbereiches. Häufig wird ein Carve-out als Vorbereitung für eine Veräußerung oder einen Börsengang gesehen. Dieser Vorgang ist dem Spin-Off sehr ähnlich, allerdings wird der abgespaltene Unternehmensteil hierbei nicht zu einem eigenständigen Unternehmen gemacht, sondern verkauft.

Nutzen des Carve-outs
Carve-out kann für beide Parteien Vorteile bieten, besonders, wenn die Zusammenarbeit mehr Freude als Schaden bereitet. Als besonders erfolgreicher Fall gilt so beispielsweise die Ausgliederung der Spezialchemiefirma Lanxess aus dem Bayer-Konzern. Das Carve-out im Jahr 2004 bereitete beiden Firmen einen steigenden Börsenwert in der Zukunft. Allerdings ist dieser Vorgang meist auch mit hohen Kosten verbunden. Rund 5 Prozent des Verkaufserlöses machen Transaktionskosten aus, wie Beraterhonorare und die Gebühren für Banken und Anwälte, wie eine Analyse de Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zeigte. Es heißt sogar, dass 55 Prozent aller Transaktionen bei besserer Planung einen höheren Erlös hätten erzielen können.

Das Equity Carve-out
Eine Spezialform dieser Ausgliederung ist das Equity Carve-out. Hierbei gehen Anteile einer Tochtergesellschaft an die Börse, was für den Mutterkonzern den Vorteil hat, dass er schnell an neues Kapital kommt, dabei aber trotzdem Aktienmehrheit und Kontrolle über die Tochter behält.

Ausgliederung eines Unternehmensteils zu einer rechtlich selbständigen Einheit. Häufig Vorbereitung für eine Veräußerung oder einen Börsengang des ausgegliederten Unternehmensteils.