De Minimis

Wertuntergrenze, bei deren Unterschreitung eine Vertragspartei keine Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen darf. Eine De Minimis-Regelung wird häufig in Unternehmenskaufverträgen vereinbart um zu verhindern, dass eine Vertragspartei Ansprüche verfolgt, die minimal sind in Relation zum Gesamtvolumen des Vertrages.