Fremdfinanzierte Übernahme

Begriffserklärung
Fremdfinanzierte Übernahmen, oder auch LBOs („LBO“ – leveraged Buyout), finden mit Hilfe von Fremdkapital statt, das unter anderem aus Bankkrediten oder aus eigens hierfür emittierten Schuldverschreibungen stammen kann. Bei letzterem kommen verzinsliche Wertpapiere zum Einsatz. Da die Banken in diesem Fall aber ein hohes Kreditrisiko tragen, verlangen sie meist einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 %.

Von der Bank aus gesehen ist ein Unternehmenskauf vergleichbar mit einer Projektfinanzierung, deshalb erwartet diese, dass der Cashflow stabil ist und somit für eine dauerhafte Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens sorgt.

Zinsen und Tilgungen müssen in der Regel vom Cashflow des Zielunternehmens bezahlt werden. Ab einem Fremdmittelanteil von 80 % sinkt die jeweilige Kapitaldienstfähigkeit bei steigendem Kreditrisiko. Das ist der Beginn des Leveraged Buy-outs, bei dem es sich im Extremfall sogar um eine 100%ige Fremdmittelfinanzierung handeln kann.

Arten von fremdfinanzierten Übernahmen
Management Buy-out (MBO): Das Unternehmen wird von der gesamten Unternehmensführung oder von Teilen davon gekauft
Management Buy-in (MBI): Ein externes Management erwirbt das Target
Employee Buyout (EBO): Die Belegschaft kauft ihr Unternehmen
Owner Buyout (OBO): Ein Mitgesellschafter des Target erwirbt das gesamte Unternehmen
Institutional Buyout (IBO): Ein Beteiligungsunternehmen kauft das Target
Meist wird das Investment nach einer Zeit von 4 – 5 Jahren wieder weiterverkauft, bei einem Verkauf an einen weiteren Finanzinvestor handelt es sich um einen „Secondary Buy-out“ und beim erneuten Verkauf um einen „Tertiary Buy-out“.

das Käuferrisiko und Due Diligence
Ein Unternehmenskaufvertrag ist die Grundlage für ein LBO und gehört zu den komplexesten Verträgen der Welt. Der Käufer muss selbst dafür sorgen, dass das Target frei von Sach- und Rechtsmängeln ist – ganz nach dem angelsächsischen Grundsatz „Möge der Käufer aufpassen“. Er trägt das alleinige Risiko und genießt keinen Rechtsschutz – eine Due Diligence kann das Risiko minimieren. Allerdings darf der Verkäufer die ihm bekannten Missstände nicht verschweigen. Aber obwohl die Due Diligence nun in der Regel zur Übernahme gehört, dient sie doch hauptsächlich zur Kaufpreisfindung.