Fusion

Begriffserklärung
Fusion beschreibt die Zusammenführung oder Verschmelzung von mindestens zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit. Bei diesem Vorgang verliert mindestens einer beider Betriebe seine rechtliche Selbstständigkeit.

Fusion und Acquisition
Investor wird bei der Fusion der erwerbende Unternehmer genannt, während das zu erwerbende Unternehmen als Target (dt. „Ziel“) oder Zielunternehmen bekannt ist. Ursprünglich verstand man unter Fusion, beziehungsweise dem englischen Pendant „Merger“ nur den rechtlichen Tatbestand einer Verschmelzung zweier Unternehmern. Mittlerweile ist Fusion aber ein Überbegriff für jeglichen Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen im Verlauf eines Unternehmenskauf (s. Akquisition/acquisition).

Somit lässt sich der Begriff der Fusion nicht sofort eindeutig von dem der Akquisition abgrenzen – die Antwort findet man bei einem Blick auf die Selbstständigkeit der betroffenen Unternehmen. Während das Zielunternehmen diese bei einer Fusion komplett verliert, behält es sie bei einer Akquisition und wird als Beteiligung des Investors fortgeführt.

Arten der Fusion
Fusion durch Aufnahme: Der Investor nimmt Vermögen und Schulden des Targets auf, welches seine Existenz verliert (a + b = a)
Fusion durch Neugründung: Ein neues Unternehmen wird aus Investor und Target gegründet, Vermögen und Schulden beider Unternehmen werden zu gemeinsamen Werten zusammengefasst (a + b = c)
Upstream Merger: Eine Tochtergesellschaft wird mit der Muttergesellschaft verschmolzen, wobei letztere erhalten bleibt
Downstream Merger: Eine Muttergesellschaft wird mit der Tochtergesellschaft verschmolzen, wobei letztere erhalten
Sidestep-Merger: Verschmelzung von zwei Schwestergesellschaften innerhalb eines Konzerns
Man spricht von einem „Merger of equals“, wenn Investor und Target in etwa gleich groß sind und in anderem Fall von „Merger of unequals“.

Finden Fusionen innerhalb eines Wirtschaftszweiges statt, spricht man von „horizontalen Fusionen“, im branchenübergreifenden Fall von „vertikalen Fusionen“. Kauft bei letzterem das produzierende Unternehmen seinen größten Kunden, spricht man von einer „Vorwärtsintegration“, eine „Rückwärtsintegration“ greift, wenn das produzierende Unternehmen den größten Lieferanten aufkauft.