Gross-up Clause

Vereinbarung in einem Kreditvertrag, die den Kreditnehmer dazu verpflichtet, der Bank den vereinbarten Betrag im Nominalwert zu zahlen. Das heißt, dass insbesondere Steuern und Abgaben nicht zu einer Reduzierung des Betrags führen dürfen. In einem Unternehmenskaufvertrag bedeutet eine solche Klausel, dass die schadensersatzpflichtige Partei den Ersatzbetrag um die beim Geschädigten darauf entfallene Steuer erhöhen muss.