Hold-back

Zurückhaltung geschuldeter Leistungen. Bei M&A Transaktionen beschreibt Hold-back die teilweise Einbehaltung des Kaufpreises durch den Käufer, der damit mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer absichert. Damit hat ein Hold-back die gleiche Funktion wie ein Escrow, mit dem Unterschied, dass keine Bank oder Treuhänder (Escrow Agent) eingeschaltet werden muss.