Joint Venture

Gemeinschaftsunternehmen, an dem mindestens zwei Gesellschafter oder Gesellschaften Eigenkapitalanteile halten. Dient in der Regel langfristiger strategischer Partnerschaft.

Wenn ein Unternehmen teil einer Übernahme oder Fusion wird, verliert es in der Regel seine rechtliche Selbstständigkeit. Werden dagegen Unternehmensteile zweier Unternehmen zusammengelegt, entsteht meist eine neue gesellschaftsrechtliche Einheit – in diesem Fall spricht man von „Joint Venture“.