Lock-up Agreement

Dieses Agreement verbietet es Altaktionären einer an der Börse zugelassenen Aktiengesellschaft, Aktien aus ihrem Eigenbestand innerhalb eines Zeitraums von üblicherweise 6 bis 12 Monaten (Lock-up Period) nach Erstnotiz der Aktie zum Börsenhandel zu veräußern. So wird verhindert, dass Altaktionäre den Börsenkurs in der Zeit unmittelbar nach dem Börsengang durch ihre Verkäufe belasten.