MAC Clause

Klausel in einem Unternehmenskauf- oder Finanzierungsvertrag, die dem Unternehmenskäufer oder der kreditgebenden Bank das Recht einräumt, bei Vorliegen eines Material Adverse Change oder Material Adverse Events den Vollzug des Kaufvertrags beziehungsweise die Auszahlung des Kredits verweigern. Um das Risiko des Verkäufers, dass dem Käufer durch die MAC-Klausel ein Nachverhandlungs- oder Rückzugsrecht eingeräumt wird, einzudämmen, werden in einer MAC-Klausel meistens weitere konkretisierte Begriffe oder Schwellenwerte vereinbart.