Reverse Takeover
(a) ein übernommenes Unternehmen kehrt die Übernahme um und erlangt die Kontrolle über den Übernehmer, da dieser sich übernommen hat. (b) technische Gestaltung, bei der die Zielgesellschaft als erwerbende Gesellschaft auftritt.
(a) ein übernommenes Unternehmen kehrt die Übernahme um und erlangt die Kontrolle über den Übernehmer, da dieser sich übernommen hat. (b) technische Gestaltung, bei der die Zielgesellschaft als erwerbende Gesellschaft auftritt.