Share Deal

Begriffserklärung
Der Share Deal ist eine Form des Unternehmenskaufs. Es geht hierbei um den Erwerb oder Verkauf von Unternehmensteilen, wobei bei den verwandten „Asset Deals“ Vermögens-Gegenstände erworben oder verkauft werden. Vermögens-Gegenstände bezeichnen dabei alle materiellen und immateriellen Sachen und Rechte, die bilanzierungsfähig sind. Der Begriff ist aber auch eine Bezeichnung von der teilweisen Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft. Kaufgegenstand bei Share Deals sind je nach Geschäftsform Aktien, GmbH-Anteile (Geschäftsanteile) und Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft. Der Erwerber wird Anteilseigner und erhält somit auch alle notwendigen Rechte und Pflichten.

Share Deal oder Asset Deal
Zu dem unerlässlichen Kauf- und Übertragungsvertrag gibt es meist zusätzliche Vereinbarungen darüber, wie und von wem Risiken getragen werden. Ein Share Deal ist für Verkäufer meist oft günstiger, als ein Asset Deal, da der entsprechende Veräußerungsgewinn hierbei steuerlich besser gestellt ist – zumindest in Deutschland kommt der Share Deal häufiger vor.

Vorteile des Share Deals
ein schlanker, zügig umsetzbarer Vertrag, da der Kaufgegenstand leicht erfassbar ist
die Verträge bleiben unberührt, Zustimmungen sind nur selten erforderlich
Nachteile von Share Deals
Der Kauf von Anteilen kann nicht abgeschrieben werden
Eventuell unbekannte Verbindlichkeiten muss der Käufer übernehmen
Bestimmte Haftungsregelungen sind unabdingbar, damit der Verkäufer sich verpflichtet, für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zu haften