Tag-along-Recht
Mitveräußerungsrecht etwa eines Minderheitseigentümers zu denselben Konditionen, zu denen ein Mehrheitseigentümer seine Anteile verkauft.
Mitveräußerungsrecht etwa eines Minderheitseigentümers zu denselben Konditionen, zu denen ein Mehrheitseigentümer seine Anteile verkauft.