Nachbericht AK Unternehmensbewertung vom 31. Januar 2018

Am 31. Januar fand in München die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Unternehmensbewertung des BM&A und der EACVA statt. Hierzu trafen sich in den Räumen von Rödl & Partner rund 50 Teilnehmer, um sich über Themen rund um die Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung auszutauschen.

Prof. Dr.-Ing. Kai Lucks (Vorsitzender des BM&A) gab einen spannenden Einblick in die vielfältigen Situationen innerhalb eines M&A-Prozesses, zu denen Unternehmensbewertungen erstellt werden, und wie die Lücke zwischen den Kaufpreiserwartungen von Käufern und Verkäufern, zum Beispiel durch die Berücksichtigung von Synergiepotenzialen, geschlossen werden kann. Auf die unterschiedlichen Perspektiven, die M&A-Berater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen von M&A-Transaktionen einnehmen können, und welche Unterschiede es zwischen Preisen und Werten geben kann, ging Stefan Herrmann (Partner, Rödl & Partner) ein. Zudem stellte er vor, wie Kaufpreisklauseln in Unternehmenskaufverträgen üblicherweise gestaltet sind und wie die Ergebnisse der Due Diligence in der Kaufpreisfindung Berücksichtigung finden.

Auf eine spannende Reise in die Bewertung neuer Geschäftsmodelle im Zeitalter der Digitalisierung führte die Teilnehmer Christian Plath (Partner, EY). Er hob hervor, welche erweiterten Anforderungen die Transformation von Geschäftsmodellen durch die Digitalisierung an die Bewertung stellt. Nur die umfassende Betrachtung aus vielen Blickwinkeln sowie die Analyse der Wert-, Kosten- und Risikotreiber entlang der Wertschöpfungskette führt hier zum Erfolg. Zudem zeigte Herr Plath auf, wie im Nachgang der Erfolg einer Transaktion (z.B. anhand des Monitorings der Synergieimplementierung) mittels eines Dashboards nachvollzogen werden sollte.

Professor Werner Gleissner (Vorstand, FutureValue Group AG) schilderte eindrucksvoll die Erfordernisse an eine transaktionsorientierte Bewertung und deren Dokumentation für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer aus Compliance-Sicht (Business Judgement Rule nach § 93 AktG). Ein weiterer Schwerpunkt seines Vortrages lag in der angemessenen Berücksichtigung von Chancen und Risiken in der Unternehmensbewertung (Rating, Insolvenzrisiken etc.) und wie eine Transaktion Einfluss auf das Ertrags-Risiko-Profil haben kann. Sein Fazit: Es gibt viel Handlungsbedarf, um die verschiedenen (gerade in den letzten Jahren entwickelten) Methoden der Unternehmensbewertung möglichst effizient und sachgerecht für den Zweck der Bewertung im Kontext von M&A-Projekten zu nutzen.

In den nächsten Treffen des Arbeitskreises sollen diese verschiedenen Themen aufgegriffen werden, um daraus einen Praxisleitfaden für Unternehmensbewertungen im Rahmen von Transaktionen zu entwickeln. Interessenten, die aktiv am Arbeitskreis Unternehmensbewertung mitwirken möchten, sind herzlich eingeladen, sich an die Geschäftsstelle vom BM&A (verwaltung@bm-a.de) zu wenden.

Beitrag geschrieben von Stefan Herrmann